Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt der Angebote beruht auf
Informationen des Auftraggebers bzw. von einem vom Anbieter beauftragten Dritten und ist vom
Makler nicht auf seine Richtigkeit hin überprüft. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler gibt diese Informationen nur weiter und übernimmt für deren Richtigkeit keinerlei Haftung.
Gesetzlich erforderliche Angaben, insbesondere Angaben gemäß der aktuellen EnEV, fordert der Makler beim Anbieter grundsätzlich an. Der Makler haftet ausdrücklich nicht dafür, dass diese Unterlagen und Angaben bereitgestellt werden und übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Angaben. Zwischenverkauf und -vermietung sowie Irrtum vorbehalten.
Die vom Makler erstellten Informationen sind nur für den direkten Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur nach der schriftlichen Zustimmung des Maklers unter Hinweis auf die entsprechende Provisionsverpflichtung gestattet. Zuwiderhandlung verpflichtet zum Schadenersatz in voller Provisionshöhe.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie als Kunde, d.h. sowohl als Käufer oder als Mieter, von einem oder mehreren Angeboten des Maklers Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit ihm oder auch dem Anbieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebotes- per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise- treten diese AGB in Kraft.
Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Anbieter als auch den Kunden tätig werden.
Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über den Makler einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf ihn Bezug zu nehmen und Rückfrage bei ihm zu halten. Anderenfalls gilt bei Zustandekommen des Vertrages dieser als von ihm vermittelt oder nachgewiesen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Interessenten, die sich direkt an ihn wenden, an den Makler zu verweisen.
Sollte Ihnen das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt bzw. von anderer Seite angeboten worden sein, ist ihm dieses binnen einer Woche unter Angabe der Informationsquelle mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung binnen der genannten Frist, erkennt der Empfänger den Nachweis des Maklers an.
Nebenabreden zu den Angeboten des Maklers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Provisionsanspruch gegenüber dem Kunden entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist.
Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bei Rechnungsstellung fällig. Der Provisionsanspruch entsteht zum Beispiel auch bei Miete statt Kauf oder Pacht statt Kauf oder Miete statt Pacht.
Der Anspruch des Maklers entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von seinem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Soweit im Angebot nichts Anderes vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart ist, sind folgende Provisionssätze für Nachweis und / oder Vermittlung von Seiten des Annehmenden an den Makler zu zahlen:
-Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages 5 % vom Kaufpreis zzgl. 19 % der gesetzl. MwSt.
-Bei Vermietung von Wohn- und Gewerberaum 2 Monatskaltmieten zzgl. 19 % der gesetzl. MwSt.
-Bei Verpachtung von Wohn- und Gewerberaum 2 Monatspachtzinsen zzgl. 19 % der gesetzl. MwSt.
Die Provision ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss.
Schadensersatzansprüche dem Makler gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein, dieser Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Er hat des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen oder ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so sind Anbieter und Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne § 13 BGB, so hat dieser das Recht, die zum Zustandekommen des Maklervertrages führende Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail, Fax, Brief o.ä. gegenüber dem Makler zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an den Makler. Im Falle eines wirksamen Widerrufes ist der Verbraucher nicht mehr an den Maklervertrag gebunden. Beiderseits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.
Bereits vom Verbraucher erbrachte Zahlungen werden vom Makler an ihn zurückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit Ihnen vereinbarten Verträge und angebotenen Objekte.
Abdingbarkeit und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover.
Immobilien von Behr
Im Heidkampe 80
30659 Hannover/Bothfeld